zum Schuljahr 2020/21
Eltern, deren Kinder zwischen dem 1. Juli und 30. September 2020 sechs Jahre alt werden, können selbst entscheiden, ob ihr Kind sofort oder erst ein Jahr später eingeschult wird.
Sie müssen zur Schuleinschreibung kommen und die Schule steht ihnen beratend und empfehlend zur Seite. Auf dieser Grundlage entscheiden die Eltern dann frei, ob ihr Kind zum kommenden oder zum nächsten Schuljahr eingeschult wird. Wenn die Eltern die spätere Einschulung wünschen, müssen sie bis spätestens 10. April 2020 (Stichtag) dies der Grundschule an der Herterichstraße schriftlich mitteilen. Eine Verlängerung der Frist oder eine nachträgliche Änderung sind nicht möglich! Ohne eine solche schriftliche Erklärung wird das Kind im September 2020 ganz normal schulpflichtig.
